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Bewerbungstipps von A-Z

Stichworte rund um die Bewerbung


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Adresse
Beschriften Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, wie mit Ihrer Adresse.
Die Adresse sollte deutlich geschrieben werden und folgende Daten enthalten: Bitte versehen Sie Ihr Anschreiben zusätzlich mit Ihrer Telefonnummer inkl. Vorwahl und falls vorhanden einer E-Mail-Adresse.
Anschreiben
Formal gilt für Ihr Anschreiben, dass Sie sich an die DIN-Norm 5008 für die äußere Form des Anschreibens anlehnen sollten. Einige wichtige Bestandteile der DIN-Norm 5008 sind folgende: In Ihrem Anschreiben müssen Sie auf die korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung achten.
Der Umfang des Anschreibens sollte sich auf eine DIN A4 Seite beschränken. Legen Sie Ihr Anschreiben lose auf die Bewerbungsmappe.
Inhaltlich sollten Sie auf das ausgeschriebene Stellenangebot eingehen und deutlich machen, dass Sie der oder die Richtige für diese Stelle sind. Dazu einige Hinweise:
Anschrift
siehe Adresse
Arbeitsort
In der Zeitarbeit ist es nötig flexibel zu sein, da durch unterschiedliche Einsätze die Arbeitsorte variieren können. Sie sollten sich also vor der Bewerbung fragen, ob Sie dazu bereit sind. 99% unserer Kunden haben Ihren Standort in Berlin.
Arbeitsvermittlung
Unter Arbeitsvermittlung versteht man die Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zusammenzubringen. Bis 1994 hatte die damalige Bundesanstalt für Arbeit das sogennante Vermittlungsmonopol. Eine Ausnahme gab es lediglich für leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Bürolina Personalservice GmbH gehört zu den bundesweit ersten Unternehmungen die die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung bewilligt bekommen haben.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich vereinbart werden. Achten Sie dabei auf folgende Punkte: Alle nicht schriftlich getroffenen Vereinbarungen bzw. Nebenabreden, können im Streitfall nicht nachgewiesen werden, daher sollten alle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Für Regelungen die nicht vereinbart worden sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. In einem einfachen Zeugnis stehen nur Angaben über die Art und Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis steht der ausführliche Nachweis über erbrachte Leistungen und Ihr Verhalten.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält Ihre Gesamtbeurteilung, die der Wahrheit entsprechen soll und Ihr Fortkommen nicht erschwert. Das qualifizierte Arbeitszeugnis müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich verlangen, dann muss es Ihnen ausgestellt werden.


Folgende Angaben sollten enthalten sein: Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht gerechtfertigt ist, dann sollten Sie es schnellstmöglich anfechten und die Anfechtung begründen. Dann muss ein neues Arbeitszeugnis ausgestellt werden.
Übliche Formulierungen und deren Bedeutung:
Ausbildung
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem betreffenden Berufszweig Ihrer Bewerbung ist eine wichtige Voraussetzung für viele Unternehmen, damit Sie in die engere Wahl genommen werden. Erläutern Sie in Ihrer Bewerbung daher auch die Aufgabenschwerpunkte in Ihrer Berufsausbildung.
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Behinderung
In einer Bewerbung muss eine Behinderung nicht zwingend erwähnt werden. Wenn die Behinderung jedoch offensichtlich ist, sollten Sie kurz darauf eingehen und darauf hinweisen, dass Sie den Anforderungen trotz der Behinderung gerecht werden. Bei einer Behinderung die technische Hilfe erfordert, ist es nützlich auf die Finanzierungsmöglichkeiten durch einen Rehabilitationsträger hinzuweisen.
Berufsbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung Ihrer Berufsausbildung bzw. die Bezeichnung Ihres letzten Anstellungsverhältnisses sollten Sie als Berufsbezeichnung angeben. Wenn Sie Absolvent einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität sind geben Sie den dort erworbenen Titel bzw. Grad des Abschlusses an. Den Abschluss mit der höchsten Qualifizierung geben Sie dann an, wenn Sie mehrere Berufsabschlüsse haben. Haben Sie Berufsabschlüsse aus verschiedenen Branchen, geben Sie die Qualifizierung an, die der ausgeschriebenen Stelle am Nächsten kommt.
Berufspraxis
Wenn in einer Stellenausschreibung ausdrücklich Berufserfahrung gewünscht wird, müssen Sie diese nachweisen können, andernfalls werden Sie keine Chance haben. Aus Ihrem Lebenslauf sollten alle Berufserfahrungen kurz zusammengefasst hervorgehen, dabei können sie auf Zeugnissen und Referenzen hinweisen.
Bewerbung
Sie sind unzufrieden mit Ihrer derzeitigen Anstellung oder suchen eine Arbeit, bedenken Sie folgendes:
Bewerbungsgespräch
siehe Vorstellungsgespräch und Einladung
Bewerbungsmappe
siehe Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen
Ihre Visitenkarte ist die Bewerbungsmappe, wobei folgende Unterlagen nicht fehlen dürfen:Die Unterlagen sollten alle sauber und gut lesbar sein. Das Anschreiben wird niemals eingeheftet. Die Bewerbungsmappe sollte dezent sein, in weiß oder grau.
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Chiffreanzeige
Unternehmen schalten Chiffreanzeigen um zu vermeiden, dass Mitbewerber einen Einblick in die Unternehmensstruktur erhalten.
Der Nachteil für Sie besteht bei einer Chiffreanzeige darin, dass Sie nicht wissen, bei welcher Firma Sie sich bewerben, dies könnte also auch ihr bisheriger Arbeitgeber sein. Um dies zu vermeiden, können Sie ein Sperrvermerk neben der Chiffrenummer einfügen, dann wird Ihre Bewerbung bei dieser Firma nicht vorgelegt.
Bei einer Chiffreanzeige müssen ebenfalls beachten, dass der Zustellweg verlängert ist und sich daher eine längere Wartezeit ergibt. Daher sollten Sie vorerst nur eine Kurzbewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Lichtbild versenden.
Eine seriöse Chiffreanzeige erkennt man daran, dass der Inhalt der Anzeige aussagekräftig ist bzw. eine Personalberatung vorgeschaltet ist, bei der man sich über die angebotene Stelle informieren kann.
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Deckblatt
Das Deckblatt leitet zum eigentlichen Inhalt Ihrer Bewerbung über und ist die erste Seite vor Ihrem Lebenslauf. Auf dem Deckblatt ist der richtige Platz für Ihr Lichtbild und die Anschrift, achten Sie auf ein ordentliches Erscheinungsbild, dies ist oft der erste Eindruck Ihrer Bewerbung.
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E-Mail Bewerbung
Heutzutage verfügt nahezu jede Personalabteilung eines Unternehmens über E-Mail. Bevor Sie Ihre E-Mail-Bewerbung absenden, fragen Sie telefonisch nach in welchem Format Sie Ihre Bewerbung dem Unternehmen zukommen lassen können. So zeigen Sie gleichzeitig, dass Sie in der Lage sind die modernen Kommunikationsmöglichkeiten zu nutzen. Schicken Sie Ihre E-Mail-Bewerbung aber nicht jeder x-beliebigen Firma, sondern erkundigen Sie sich telefonisch über den Personalbedarf des entsprechenden Unternehmens.
Einladung
Sie haben eine Einladung zu einem Vorstellungs- bzw. Bewerbungsgespräch erhalten, Herzlichen Glückwunsch, Sie haben eine wichtige Hürde genommen und sollten sich jetzt gut auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten. Hierzu einige Tipps, wie Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können:
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Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten sind zu erstatten, wenn der Arbeitgeber den Bewerber zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch gem. 670 BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer große Aufwendungen, die er zur Durchführung des Auftrages des Arbeitgebers, nämlich der Anreise zum Vorstellungsgespräch hatte, zu ersetzen.
Der Arbeitgeber kann allerdings im Voraus darauf hinweisen, dass er Reisekosten und bernachtungskosten für den Bewerber nicht übernimmt.
Fax-Anfrage
Die Fax-Anfrage ist ähnlich zu behandeln wie die E-Mail-Bewerbung. Erkundigen Sie sich in dem betreffenden Unternehmen vorab, ob eine Fax-Anfrage gewünscht ist. Senden Sie dabei nur eine Kurzbewerbung mit Anschreiben und einem kurz gefasstem Lebenslauf.
Fortbildung
Geben Sie in Ihrer Bewerbung möglichst nur Fortbildungs- bzw. Weiterbildungslehrgänge an, die Ihrem Berufsbild entsprechen oder die im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausbildung stehen. EDV-Lehrgänge sollten Sie dagegen immer angeben, auch wenn diese nicht unmittelbar mit Ihrer Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Fragebogen
In vielen Firmen werden Sie einen Fragebogen erhalten, wobei Sie gebeten werden verschiedene Angaben zu machen, auch wenn diese bereits aus Ihrem Lebenslauf hervorgehen. Der Fragebogen erleichtert dem Personalverantwortlichen den systematischen Vergleich der Bewerber. Er dient oft als Gesprächsgrundlage in einem Vorstellungsgespräch. Wenn Sie einen Fragebogen erhalten, sollten Sie möglichst auf alle Fragen eingehen und diesen vollständig ausfüllen. Dabei sind alle Fragen die sich auf Ihr neues Arbeitsverhältnis beziehen erlaubt.
Wenn Sie bei uns zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erhalten Sie ebenfalls einen Fragebogen. Dieser Fragebogen muss vollständig ausgefüllt werden, damit wir bei einer Kundenanfrage möglichst schnell den passenden Mitarbeiter finden. Sie können sich den Fragebogen von unserer Webseite bereits zu Hause ausdrucken und in Ruhe ausfüllen und zum Vorstellungsgespräch einfach mitbringen.
Fremdsprachen
Fremdsprachenkenntnisse gewinnen in Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Gerade im Bereich Vertrieb und Marketing werden Fremdsprachenkenntnisse sehr hoch bewertet. Aber auch in anderen Bereichen wie Controlling oder Finanzwesen runden gute Fremdsprachenkenntnisse Ihre Bewerbung positiv ab. Im Management geht heute fast nichts mehr ohne Englischkenntnisse. Entscheidend ist dabei meist nicht die korrekte Aussprache, sondern ein umfangreicher Wortschatz und gute Kenntnisse im branchenspeziellen Wortschatz.
Geben Sie also in Ihrer Bewerbung alle Fremdsprachenkenntnisse möglichst genau an und dokumentieren Sie Weiterbildungen, Lehrgänge und Auslandsaufenthalte.
Fähigkeiten
Ihre Fähigkeiten sollten möglichst genau zu der ausgeschriebenen Stelle passen. Wählen Sie sorgfältig aus Ihren Qualifikationen die heraus, von denen Sie überzeugt sind, dass diese notwendig sind und belegen Sie diese Fähigkeiten anhand von Referenzen in Form von Zeugnissen und Zertifikaten. Sie sollten bei Ihren Formulierungen stets die Balance zwischen bertreibung und Untertreibung finden und allgemeine Formulierungen, wie ?Ich kann arbeiten? vermeiden. Wenn Sie über einen Führerschein verfügen, erwähnen Sie diesen, wenn diese Information von Nutzen sein kann. Geben Sie dabei gleichzeitig an, welche Führerscheinklasse und wie lange Sie den Führerschein bereits besitzen.
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Gehaltsvorstellungen
Die Aufforderung zur Angabe der Gehaltsvorstellung in der Stellenausschreibung bzw. im Vorstellungsgespräch dient in den meisten Fällen dazu herauszufinden, ob Sie die Anforderungen oder Möglichkeiten der ausgeschriebenen Position erkannt haben und Sie sich über die üblichen Gehaltsrahmen informiert haben.
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Hobbys
Ihre Hobbys gehören im Allgemeinen nicht in den Lebenslauf, auch wenn diese etwas über Ihre Persönlichkeit und Charakter aussagen. Ehrenamtliches und/oder soziales Engagement sollten Sie allerdings hier einfügen. Werden Sie im Vorstellungsgespräch nach Ihren Hobbys gefragt, sollten Sie nur diese erwähnen, die zu Ihrem neuen Job oder Wohnort passen. Die angegebenen Hobbys sollten Sie aktiv betreiben, Ihr Gesprächspartner könnte die gleichen Interessen haben, gleichzeitig sollten Sie nicht mehr als drei Hobbys angeben. Urlaubsreisen, Zeitungslektüre und gutes Essen sind keine Hobbys.
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Initiativbewerbung
Bevor sie eine Initiativbewerbung losschicken sollten Sie folgende Punkte bedenken: Informieren Sie sich über das in Frage kommende Unternehmen und achten Sie darauf, dass das Unternehmen in der Wachstumsphase ist. Versuchen Sie einen Ansprechpartner für Ihre Bewerbung herauszufinden, da diese sonst schnell wieder bei Ihnen sein kann. Bewerben Sie sich in einem speziellen Beruf, bei zu allgemeiner Aussage wie ?kaufmännisch? wird Ihre Bewerbung wenig Beachtung finden. Begründen Sie in Ihrer Bewerbung warum Sie sich gerade in diesem Unternehmen bewerben.
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Jobwechsel
Bei Ihrer neuen Bewerbung müssen Sie keinen Grund angeben warum Sie den Job wechseln wollen, Sie sollten es allerdings in kurzen Worten erwähnen. Wenn Sie dagegen den Wechsel zu einem Geheimnis machen, kann schnell Misstrauen entstehen. berdenken Sie Ihre Formulierung dabei genau, da hier Missverständnisse entstehen können. Hier einige Gründe für einen Jobwechsel:Vermeiden Sie dabei jedoch doppeldeutige Aussagen, wie:
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Kleidung
siehe Outfit
Kopie
Verschicken Sie mit Ihrer Bewerbung niemals Originale von Ihren Zeugnissen oder Zertifikaten. Machen Sie von Ihren Dokumenten eine stets gut leserliche Kopie. Sie sollten sich von Ihren Unterlagen einen guten Vorrat an Kopien machen, damit Sie schnell auf eine Stellenanzeige reagieren können. Von Ihrem Anschreiben an das jeweilige Unternehmen sollten Sie sich ebenfalls eine Kopie machen und mit der Stellenanzeige zusammen aufbewahren, um bei Anfragen das Unternehmen zuordnen zu können, ebenfalls sollten Sie darauf notieren welche Unterlagen Sie mitgeschickt haben. Gleichzeitig können Sie sich auf dieser Kopie Notizen zu telefonischen Rücksprachen machen.
Kurzbewerbung
Die Kurzbewerbung besteht lediglich aus Ihrem Anschreiben, einem kurz gefassten Lebenslauf und Ihrem Lichtbild. Die Kurzbewerbung sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen und nicht in Folien oder Heftern versandt werden.
Körpersprache
An der Körpersprache Ihres Gesprächspartners, also am Verhalten, an der Mimik und an der Gestik können Sie erkennen, inwieweit er das Gespräch mit Ihnen als angenehm und interessant empfindet. Ihr Gesprächspartner wird aber ebenfalls auf Ihre Körpersprache achten und sich ein Bild von Ihnen machen.
Hier einige Beispiele die Sympathie erwecken können:Anhand folgender Verhaltensmuster können Sie (oder Ihr Gesprächspartner) erkennen, ob Sie die Ausführungen langweilen:
Kündigungsfrist
Wenn Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie Ihre genaue Kündigungsfrist angeben. Im Allgemeinen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, sei denn Sie haben in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Regelung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigungsfrist verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit:Bei Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber können Sie auch kürzere und längere Fristen frei vereinbaren. Aber: nicht unter 4 Wochen und immer zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Eine Ausnahme gilt es jedoch zu beachten: Innerhalb der Probezeit können Tarifvertragsparteien kürzere Kündigungsfristen vereinbaren, wenn dies im Tarifvertrag geregelt ist.
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Lebenslauf
Ihr Lebenslauf muss immer lückenlos sein! Geben Sie also nicht nur Zeiten der Beschäftigung an, sondern auch Ausfallzeiten, z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung. Wenn Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit genutzt haben, um Weiterbildungen zu absolvieren geben Sie diese unbedingt mit an, da dies darauf hinweist, dass Sie das Schicksal nicht nur hingenommen haben, sondern auch die Zeit genutzt haben um sich weiterzubilden.
Schreiben Sie einen tabellarischen Lebenslauf, wenn dies nicht anders gefordert wird, mit folgenden Schwerpunkten:Achten Sie darauf, dass Ihre bisherigen Tätigkeiten und Aufgabengebiete zu der angestrebten neuen Tätigkeit passen.
Formal sollte auf folgende Punkte Wert gelegt werden:
Lehre
siehe Ausbildung
Lichtbild
Das Lichtbild sollte nicht unterschätzt werden, der erste Eindruck Ihrer Bewerbung wird hierbei unterstützt. Wählen Sie das Lichtbild sorgfältig aus und achten Sie Positionierung. Einige wichtige Regeln zur Auswahl des Lichtbildes:
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Nachfassen
Nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, müssen Sie sich gedulden. Wenn Sie nach 3-4 Wochen von dem Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie nachfassen. Erkundigen Sie sich über den Stand des Bewerbungsverfahrens und bekunden Sie nochmals Ihr Interesse an dieser Position.
Nebenabreden
siehe Arbeitsvertrag
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Online-Bewerbungsformular
Die Online-Bewerbung erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Sie kann jedoch die ausführlich schriftliche Bewerbung bisher nicht ersetzen. Erkundigen Sie sich bevor Sie eine Online-Bewerbung versenden, ob das Unternehmen Online-Bewerbungen wünscht bzw. abrufen kann, da nicht jeder Personalleiter über einen eigenen E-Mail Anschluss verfügt. Wenn eine Online-Bewerbung gewünscht wird, wird in den meisten Fällen der maximale Umfang der Bewerbung festgelegt, alle weiteren Unterlagen werden dann schriftlich angefordert oder sollten zum Vorstellungsgespräch mitgebracht werden. Bei Unternehmen die eine Online-Bewerbung ausdrücklich anfordern, gibt es meistens Formulare auf der Unternehmenswebseite die direkt ausgefüllt werden können.
Auf unserer Webseite finden Sie ebenfalls eine Onlinebewerbung.
An die Online-Bewerbung wird, genau wie bei der schriftlichen Bewerbung, auf eine saubere Form geachtet, daher sollten Ihre eingescannten Kopien sauber und leserlich sein, achten Sie jedoch darauf, dass die Dateien nicht zu groß werden, damit das herunterladen der Bewerbung nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, fragen Sie ruhig vorher in welchem Datei-Format Sie Ihren Anhang versenden sollen.
Ein verweis auf die eigene Homepage, wenn diese nur Ihre Bewerbungsunterlagen enthält, kann ebenfalls erfolgen.
Outfit
Zu Ihrem Vorstellungsgespräch sollten Sie Kleidung wählen, die der ausgeschriebenen Position und Branche angemessen ist, lieber etwas konservativer als zu leger und grell. Damit Sie einen sicheren, kompetenten und gepflegten Eindruck hinterlassen, ist es wichtig sich in seinem Outfit wohl zu fühlen, also probieren Sie rechtzeitig aus, welches Outfit am Besten zu Ihnen passt.
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Personalakte
In den meisten Unternehmen wird für jeden Mitarbeiter eine so genannte Personalakte geführt, darin werden alle Informationen über den entsprechenden Mitarbeiter gesammelt. Neben den Stammdaten, wie Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, Qualifikationen und Beurteilungen, enthält eine Personalakte auch Nachweise über Krankheits- und Urlaubszeiten.
In Ihre Personalakte können Sie Einsicht nehmen, es dürfen keine geheimen Akten angefertigt werden. Bei der Einsichtnahme wird sicherlich ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend sein, damit Sie nicht unbefugter Weise Unterlagen aus der Personalakte entfernen. Außer Ihnen darf in Ihre Personalakte ebenfalls der Geschäftführer, Firmeninhaber oder direkte Vorgesetzte Einsicht nehmen. Andere Kollegen oder Angestellten sind nicht befugt Ihre Personalakte einzusehen.
Negative Einträge müssen nach spätestens fünf Jahren aus der Personalakte entfernt werden.
Personalakten ausgeschiedener Mitarbeiter müssen über einen bestimmten Zeitraum aufgehoben werden.
Position
Prüfen Sie, ob die in der Stellenausschreibung gesuchte Position Ihren Anforderungen und Kenntnissen entspricht. Sie sollten sich zu mindestens 50 % mit dem Stellengesuch identifizieren können. Einige Unternehmen suchen gleichzeitig mehrere Mitarbeiter für verschiedene Positionen, daher ist es empfehlenswert in der Bewerbung die Stelle um die Sie sich bewerben in der Betreffzeile optisch hervorzuheben, z.B. durch Fettschrift. Achten Sie gleichzeitig darauf die Berufsbezeichnung nicht abzuändern, sondern so zu übernehmen wie ausgeschrieben.
Probezeit
Die Probezeit ist für beide Seiten wichtig, da sich beide Parteien erst einmal kennen lernen müssen. Der Arbeitgeber kann überprüfen, ob Sie für die Stelle geeignet sind und sich dem Team gut anpassen bzw. integrieren könne und Sie können prüfen, ob Ihnen der Arbeitsplatz zusagt bzw. Ihren Vorstellungen entspricht.
Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das BGB 622 sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vor, auch wenn diese Zeit nicht direkt als Probezeit vereinbart ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Kündigungsfristen.
Prüfungen
In Ihrem Lebenslauf sollten Sie alle wichtigen Prüfungen aufnehmen und bei Abschlüssen den jeweils Höchsten angeben. Zwischenprüfungen nur angeben, wenn diese z.B. im Zusammenhang mit einem abgebrochenen Studium stehen. Wenn ein Abschluss vorhanden ist, sind Zwischenprüfungen unrelevant. Praktika sollten aufgeführt werden, wenn Sie in einer Beziehung zum ausgeschriebenen Beruf stehen. Achten Sie aber im Lebenslauf darauf, dass keine Lücken entstehen, Praktika im Zeitraum einer Arbeitslosigkeit sollten Sie auf jeden Fall angegeben. Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind geben Sie dies ebenfalls mit Datum des Erwerbs an, wenn es zu der ausgeschriebenen Stelle passt.
Belegen Sie alle Praktika, Prüfungen und Abschlüsse mit Zeugnissen in Ihrer Bewerbungsmappe.
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Referenzen
siehe Zeugnisse und Zertifikate sowie Arbeitszeugnis
Rücksendungen
Ihre Bewerbungsunterlagen sind rechtlich Ihr Eigentum. In der Regel erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb von ca. 6 Wochen zurück, falls Sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Wenn Sie nach dieser Zeit noch keine Reaktion des Unternehmens erhalten haben sollten Sie diplomatisch nachfassen und den Stand der Bewerberauswahl erfragen.
Wenn Sie Ihre Unterlagen geknickt oder mit fehlendem Foto zurückerhalten kann dies durchaus ein positives Zeichen sein, da in diesem Fall Ihre Unterlagen möglicherweise genau studiert worden sind. Ersetzen Sie auf jeden Fall die Blätter die beschädigt oder geknickt sind in Ihrer nächsten Bewerbung, achten Sie darauf, dass die gesamte Bewerbungsmappe unbenutzt und neu aussieht.
Wir senden keine Bewerbungsunterlagen zurück, da bei der Vielzahl der eingehenden Bewerbungen dies nicht zu bewältigen ist. Wenn Sie jedoch Ihre Unterlagen gern zurückgesandt haben möchten, wenn Sie nicht in die engere Wahl fallen, was wir nicht abhängig von einem Rückumschlag machen, bitten wir Sie uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen. Sie können sich Ihre Bewerbungsunterlagen auch gern zu den Geschäftzeiten nach vorheriger Absprache bei uns abholen.
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schriftliche Bewerbung
siehe Anschreiben und Lebenslauf
Sprachkenntnisse
siehe Fremdsprachen
Stellenanfrage
In einigen Stellenangeboten wird nur eine Telefonnummer angegeben und somit müssen Sie weitere Informationen für Ihre schriftliche Bewerbung telefonisch erfragen. Stellen Sie gezielt Fragen zum Unternehmen und dem Stellenprofil, erwähnen Sie ebenfalls welche Bezugsquellen Sie genutzt haben.
Bei Anzeigen die bereits etwas älter sind, sollten Sie ebenfalls telefonisch nachfragen, ob die Stellenanzeige noch aktuell ist bevor Sie eine Bewerbung absenden.
Studium
Ihr Studium mit Fachrichtung, Dauer und Abschluss sollten Sie im Lebenslauf auf jeden Fall angeben. Die Abschlussnote sollte angegeben werden, wenn Sie das Studium mit mindestens gut abgeschlossen haben. Ein Studium, welches nicht abgeschlossen wurde, sollten Sie mit einer Begründung angeben, warum das Studium abgebrochen wurde.
Wenn die Stellenausschreibung sich auf Ihr Studium bezieht, geben Sie Studienschwerpunkte, Studienaufbau, Assistententätigkeiten, Diplom- oder Doktorarbeit an.
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Telefonbewerbung
In einigen Stellenausschreibungen werden Sie aufgefordert sich telefonisch bewerben, dann bewerben Sie sich bitte nur telefonisch und nicht schriftlich. Wenn Sie in dem Telefonat aufgefordert werden Ihre Bewerbungsunterlagen zu übersenden, dann erst verschicken Sie Ihre Bewerbung.
Achten Sie bei der Telefonbewerbung darauf, dass Sie mit dem Personalsachbearbeiter bzw. mit dem Mitarbeiter der für Stellenausschreibungen zuständige ist verbunden werden. Stellen Sie sich präzise Fragen zusammen und überlegen wie Sie auf bestimmte Fragen antworten. Vermeiden Sie Aussagen wie ?Ich hoffe alles gesagt zu haben?.
Test
In vielen Firmen finden zur Eignungsfeststellung Tests statt. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Diese Tests sind meistens eine gute Ergänzung zu Ihren Zeugnissen und Beurteilungen und zeigen dem Unternehmen Ihren aktuellen Qualifizierungsstand.
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Umschulung
Umschulungen haben das Ziel den bergang in einen anderen Beruf zu erleichtern. Wenn die Abschlussprüfung der Umschulung von einem externen Träger z.B. der IHK durchgeführt wird, ist die Umschulung einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgestellt. Umschulungen werden von der Arbeitsagentur bei Arbeitssuchenden und Arbeitslosen oft gefördert. Erkundigen Sie sich also rechtzeitig, ob eine Förderung bei Ihnen möglich ist, um im Berufsleben voran zu kommen.
Urlaub
Im Bundesurlaubsgesetz sind die Urlaubsansprüche geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage und wird erstmalig nach 6-monatigem bestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt. Sie können mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber jedoch über mehr Urlaubstage verhandeln, wenn dieser dazu bereit ist. Die Anzahl der Urlaubstage kann sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern. Die Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld richtet sich nach dem Einkommen, welches in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erzielt wurde. Weitere Urlaubsentgelte müssen im Arbeitsvertrag separat vereinbart werden. Der Zeitraum und die Dauer des Urlaubs können vertraglich geregelt werden, wenn z.B. in bestimmten Zeiten kein Urlaub genommen werden kann.
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Vertragsverhandlungen
siehe Arbeitsvertrag
Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch gliedert sich meistens nach folgenden Punkten:Ihren Lebenslauf sollten Sie kurz, zusammenhängend und flüssig vortragen. Bei der bisherigen Tätigkeitsbeschreibung und eventuellen Fragen zu Ihrem Lebenslauf achten Sie darauf, dass Sie sich nicht widersprechen. Benennen Sie gleichzeitig Ihren aktuellen Standpunkt und formulieren Sie, warum gerade Sie für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind.
Wie Sie sich auf Ihr Vorstellungsgespräch vorbereiten können finden Sie unter Einladung.
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Wartezeiten
Um sich auf eine Stellenanzeige zu bewerben, achten Sie darauf, dass die Stellenanzeige möglichst nicht älter als 10 Tage ist. Ist die Stellenanzeige dennoch älter, rufen Sie in den Unternehmen an und erfragen Sie den Stand der Bewerberauswahl bzw. ob Sie sich noch bewerben können.
Nach Absenden der Bewerbungsunterlagen haben Sie etwas Geduld. In einigen Unternehmen erhalten Sie einen Zwischenbescheid, der jedoch nichts über die Auswahl der Bewerber aussagt, da jeder Bewerber einen Zwischenbescheid erhalten wird. Nach 3-4 Wochen können Sie telefonisch nach dem Stand der Bewerberauswahl fragen.
Beachten Sie, je höher die Position ist auf die Sie sich bewerben, um so länger kann das Auswahlverfahren dauern.
Weiterbildung
siehe Fortbildung
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Zeitarbeit
Zeitarbeit ist die modernste Form der Arbeit. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten im Sinne des Arbeits- und Sozialrechts und setzt die Mitarbeiter bei Kundenunternehmen zu berbrückung von Personalengpässen ein. Siehe auch Gründe für den Einsatz von Zeitarbeit und Was bedeutet Zeitarbeit?. Viele unserer Mitarbeiter können die Zeitarbeit als Sprungbrett nutzen und bekommen von unseren Kunden einen Arbeitsvertrag angeboten.
Zeugnisse und Zertifikate
Ihre Zeugnisse und Zertifikate sind der Beleg für Ihre Schul- und Berufsabschlüsse und eine Bewertung früherer Arbeitgeber. Achten Sie daher auf Vollständigkeit.
Beim Anfertigen von Kopien für Ihre Bewerbungsmappe achten Sie auf gute Leserlichkeit und Sauberkeit.
Ihre Zeugnisse gehören in der Bewerbungsmappe hinter das Anschreiben und den Lebenslauf. Die Reihenfolge ist abhängig von der Gestaltung Ihres Lebenslaufs, wenn Sie Ihren Lebenslauf chronologisch aufgebaut haben, heften Sie auch die Zeugnisse chronologisch ein, andernfalls umgekehrt chronologisch.
Bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung, Studium oder Arbeitsverhältnis fügen Sie ein Vordiplom oder Zwischenzeugnis ein.
Informationen über die Form und den Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses erhalten Sie unter dem Punkt Arbeitszeugnis.